Sicherheitsunterweisung – die wichtigsten Grundlagen in Kürze
Ein sicherer Arbeitsplatz gilt als Basis und notwendige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten in einem Unternehmen. Über die enorme Bedeutung von Sicherheitsunterweisungen sind sich alle Arbeitgeber im Klaren. Es bestehen jedoch häufig Unsicherheiten bezüglich der konkreten Umsetzung: Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen Sicherheitsunterweisungen? In welchem Rhythmus sollen sie erfolgen? Außerdem befassen wir uns mit den Vorteilen, die digitale Sicherheitsunterweisungen Unternehmen bringen. Der folgende Beitrag gibt Antworten auf die Fragen, damit auch die letzten Unsicherheiten beseitigt sind.
Wenn Sie wissen wollen, wie und warum Sie Sicherheitsunterweisungen digital durchführen sollten, empfehlen wir Ihnen unser kostenfreies Whitepaper zum Thema „Elektronische Unterweisung“. Viel Spaß bei der Lektüre!
Warum sind Sicherheitsunterweisungen wichtig?
Sinn und Zweck einer Unterweisung ist es, Ihren Mitarbeitenden zu zeigen, wie sie sicher, gesundheitsgerecht und störungsfrei arbeiten können. Nur durch das Kennen der Unfallursachen und potenziellen Gefahren am individuellen Arbeitsplatz können Beschäftigte sicherheitswidriges Fehlverhalten vermeiden.
Eine Unterweisung sollte Ihren Mitarbeitern dabei helfen, folgende Fragen für sich beantworten zu können: „Wie führe ich Wartungsarbeiten an einer Maschine mit beweglichen Teilen durch, ohne dass ich Verletzungen riskiere?“ oder „Wie richte ich im Büro meinen Arbeitsplatz ein, um das Risiko von Haltungsschäden durch falsch eingestellte Arbeitsmittel zu minimieren?“
Fühlen sich Ihre Angestellten kompetent unterwiesen und in ihrer Arbeitsumgebung sicher, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Betriebsablauf aus. Für Ihr Unternehmen hat das weitreichende Vorteile:
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Sicherheitsunterweisungen im betrieblichen Arbeitsschutz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt hierzu vor: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über mögliche Gefahren und Maßnahmen aufzuklären (§ 12 Abs. 1):
Aber nicht nur das Arbeitsschutzgesetz gibt Aufschluss über geltende Pflichten, auch weitere Verordnungen und Gesetze verlangen eine Aufklärung. Hierzu zählen beispielsweise:
- § 14 Mutterschutzgesetz
- § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung
- § 14 Gefahrstoffverordnung
- § 12 und §14 Biostoffverordnung
- § 4 Unfallverhütungsvorschrift
- § 11Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- § 36 Röntgenverordnung
- § 38 Strahlenschutzverordnung
Sicherheitsunterweisungen: Rhythmus und Regelungen
Im Arbeitsschutzgesetz ist u. a. festgehalten, wann Unterweisungen durchgeführt werden müssen:
- Erstunterweisung müssen vor Tätigkeitsantritt von neuen Mitarbeitern, bei der Verwendung neuer Arbeitsstoffe oder bei Betriebsänderungen von Arbeitsverfahren durchgeführt werden.
- Unterweisung bei Veränderungen im Aufgabenbereich (bspw. einem Arbeitsplatzwechsel oder der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe)
- Wiederholungsunterweisungen sind regelmäßig und mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Für Auszubildende sind sogar halbjährliche Wiederholungen vorgeschrieben.
- Unterweisung nach (Beinahe-)Unfällen
- Einzelpersonenunterweisung bei Fehlverhalten von einzelnen Personen
- bei besonderen Anlässen, z. B.: auftretende Arbeitsunfälle, Arbeitsplatzwechsel oder sicherheitswidriges Verhalten
Wichtig: Die für Sicherheitsunterweisungen verwendete Zeit zählt zur normalen Arbeitszeit
Gesetzlich verantwortlich für Sicherheitsunterweisungen ist der Arbeitgeber, welcher gleichzeitig als Vorbild für die Beschäftigen fungiert. Er sollte klarstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter oberste Priorität haben.
Obwohl die Gesamtverantwortung stets bei der Unternehmensleitung bleibt, kann diese dennoch festlegen, wer die Unterweisungen durchführt. Hierbei ist es wichtig, dass das zuständige Personal mit Gefahrenschutzmaßnahmen und betriebsinternen Vorgaben vertraut ist. Als mögliche Verantwortliche kommen zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte oder eingewiesene Teamleiter in Frage.
Welche Themen sollten Unterweisungen umfassen?
Eine pauschale Muster-Belehrung für jedes Unternehmen gibt es nicht. Inhalte sind immer abhängig von den Gefahrenpotentialen und den jeweiligen Ansprüchen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz eines Arbeitsplatzes bzw. eines Tätigkeitsfeldes. Um die Sicherheitsunterweisungen strukturiert durchzuführen, können die Inhalte in zwei Themen-Blöcken übermittelt werden:
Bevor Sie die entsprechenden Belehrungsinhalte auswählen können, müssen Sie zunächst eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchführen. Diese ist die Voraussetzung für die Identifikation potentieller Risiken.
Schutz und Prävention von Gefahren im Berufsalltag
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Flucht- und Rettungswege im Betrieb
- Verhalten im Brandfall
- allgemeine Verhaltensvorschriften
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Arbeitsplatzspezifische Themen
- Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung
- sicheres und hygienisches Arbeiten
- Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Nutzung von Kraftfahrzeugen
- Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten oder technischen Anlagen
Zusätzlich sollte der Arbeitgeber immer er ein offenes Ohr für seine Beschäftigten haben und Arbeitsabläufe aufmerksam beobachten. So kann er jederzeit Nachholbedarf erkennen und relevante Unterweisungsthemen ergänzen oder aktualisieren.
Die Vorteile einer digitalen Sicherheitsunterweisung
Die Art und Weise einer Sicherheitsunterweisung schreibt das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Dadurch entstehen Möglichkeiten, effiziente Alternativen zu den klassischen Präsenzunterweisungen auszutesten. Je nach Ziel und Umfang der Unterweisung eignen sich verschiedene Methoden. Das Thema sowie der Teilnehmerkreis haben Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung.
Durch den Einsatz einer Arbeitsschutz-Software lassen sich Sicherheitsunterweisungen in digitaler Form durchführen.
Geringer Organisationsaufwand
Die Planung, Koordination und Durchführung von Präsenzunterweisungen bedeuten in der Regel viel Aufwand. Durch den Einsatz einer Arbeitsschutz-Software lassen sich viele Prozesse vereinfachen und automatisieren, was zu einer spürbaren Entlastung von Vorgesetzten, Führungskräften sowie Beschäftigten führt. So können bspw. Sicherheitsunterweisungen orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden, d. h. der Beschäftigte kann den Ort und Zeitpunkt der anstehenden Unterweisung selbst bestimmen.
Hilfreiche Verständniskontrollen
Vorgesetzte, die digitale Sicherheitsunterweisungen durchführen, können bei Bedarf Verständniskontrollen einsetzen. Das bietet zum einen die Möglichkeit, den Wissensstand der Beschäftigten zu erfragen. Zum anderen werden nach jeder Unterweisung die wesentlichen Schwerpunkte nochmals wiederholt – was sich ebenfalls positiv auf den Lernerfolg auswirkt.
Lückenlose Dokumentation
Alle erfolgreich absolvierten Unterweisungen werden automatisch und rechtskonform dokumentiert. Somit kann jederzeit belegt werden, welcher Mitarbeiter welche Belehrung erhalten und verstanden hat. Auch die Inhalte sind lückenlos zu belegen. Alle Vorgänge werden zentral in einem System hinterlegt, sodass keine Informationen verloren gehen.
Unsere Software-Lösung iManSys erstellt und verwaltet mit der Software-Welt „Unterweisen & Schulen“ diese Nachweise für Sie ganz automatisch. Praktischer Nebeneffekt ist, dass Sie im Unternehmen stets den Überblick behalten, welche Schulungen und Unterweisungen bereits durchgeführt wurden. Unnötige Mehrfachunterweisungen oder Nichtteilnahmen von Beschäftigten sind mit einem softwaregestützten Unterweisungssystem wie iManSys nahezu ausgeschlossen, weil es gezielt zur Vermeidung dieser Problematik entwickelt wurde. Zusammenfassend betrachtet ist die Sicherheitsunterweisung ein sehr zeitintensives Projekt für alle Beteiligten. Eine Unterweisungssoftware kann Verantwortliche hier spürbar entlasten. Mit iManSys können Sie Ihre Mitarbeiterunterweisung in elektronischer Form direkt im System anlegen und durchführen.
In unserem kostenfreien Whitepaper zur „Elektronischen Unterweisung“ haben wichtige Hinweise und Tipps für die didaktische Aufbereitung der Lerninhalte zusammengetragen. Viel Spaß bei der Lektüre!
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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