Viele Menschen sehen Gesundheit als das wichtigste Gut im Leben. Auch auf Arbeit sollten deswegen optimale Bedingungen herrschen, damit Ihre Angestellten sicher und gesund bleiben. Genau deswegen existiert die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Ihr Ziel ist es, arbeitsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Sie dient der Früherkennung und individuellen gesundheitlichen Beratung der Beschäftigten eines Unternehmens.

Sie wollen erfahren, ob auch Ihr Unternehmen diese Art der Vorsorge anbieten muss, wer Sie durchführen kann und was verpflichtend oder freiwillig ist? Dann finden Sie Antworten in diesem Beitrag! Detailliertere Informationen erhalten Sie außerdem in unserem kostenlosen Whitepaper. Werfen Sie gerne einen Blick hinein!

Was ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung?

Durch ihre berufliche Tätigkeit sind Mitarbeitende gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, die je nach Berufsart mehr oder weniger stark ausfallen. Wenn daraus für die Gesundheit gravierende  Belastungen resultieren, sieht die Gesetzgebung die arbeitsmedizinische Vorsorge vor. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die ArbMedVV – die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Diese klärt, bei welcher Gesundheitsgefahr welche Art der Vorsorgeuntersuchung anzuraten ist.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Angestellte haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu den Wechselwirkungen zwischen Beruf und Gesundheit beraten zu lassen.

Wer darf eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen?

Das ärztliche Gespräch ist fester Bestandteil der arbeitsmedizinischen Untersuchung und verpflichtend. Das Beratungsgespräch führt der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin durch. Arbeitgeber dürfen für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nur Medizinerinnen und Mediziner beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind.

Arbeitsmedizinische Untersuchung – Was wird untersucht?

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung kann der beratende Arzt oder die Ärztin nach genauerer Betrachtung der gesundheitlichen Vorgeschichte oder Arbeitsplatzsituation eine bestimmte Untersuchung empfehlen. Auch die Mitarbeitenden selbst können freiwillig Untersuchungen wie Seh- und Hörtests durchführen lassen.

Wie oft und wann wird eine Untersuchung durchgeführt?

Sie unterliegen vor der Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit der Pflicht, für Ihre Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten. Nach der Durchführung der ersten Vorsorge setzt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt die Wiedereinbestellungsfrist fest. Diese richtet sich nach den gesundheitlichen Voraussetzungen der untersuchten Person und der jeweiligen Arbeitsplatzsituation. In der Regel wird die nächste betriebsärztliche Untersuchung innerhalb eines Jahres sowie jede weitere Vorsorge spätestens 36 Monate nach der vorherigen Untersuchung angeboten beziehungsweise durchgeführt. Damit alle Termine eingehalten und nicht vergessen werden, empfiehlt sich der Einsatz einer digitalen Erfassung der Fristen.

Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge eine Pflicht?

In einigen Berufen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflicht, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Dazu zählen zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

  • Bildschirmtätigkeiten
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Tätigkeiten in Laboren
  • Tätigkeiten, bei denen Gase und Stäube freigesetzt werden
  • Steuer- und Fahrtätigkeiten
Ein Arbeiter steht auf einer Tribüne.

 Eine ausführliche Liste der Tätigkeiten findet sich im Anhang[A1] der ArbMedVV.

Was sind die Gründe für eine Untersuchung?

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung hat verschiedene Gründe und bietet Ihnen und Ihren Beschäftigten zugleich mehrere Vorteile. Sie hilft dabei, jobbedingte Gesundheitsgefahren rechtzeitig zu erkennen. Die Untersuchung dient der Früherkennung von Berufskrankheiten und Erkrankungen und soll deren Entstehung vorbeugen.

Wichtig: Die Zeit, in der die Vorsorge stattfindet, zählt zur Arbeitszeit. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten von ihren Tätigkeiten freistellen — selbstverständlich nach vorheriger Absprache. Die Kosten für die Vorsorge übernimmt das Unternehmen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsinhalt.

Wie werden solche Untersuchungen nachgehalten?

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Überblick

Die sogenannten G-Untersuchungen (Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) sind seit vielen Jahren keine verbindliche Rechtsgrundlage mehr. Während seit 2008 die ArbMedVV die verbindliche Rechtsvorschrift für Arbeitgeber ist, dienen sie als Handlungsanleitungen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Die G25-Untersuchung ist beispielsweise beim Bedienen von Hubarbeitsbühnen, Führen von Kränen oder Flurförderfahrzeugen oder in Überwachungszentralen erforderlich, wenn es entsprechende Rechtsgrundlagen zur Durchführung gibt. Nach der Arbeitsanamnese und der Prüfung der medizinischen Vorgeschichte der Person erfolgt eine körperliche Untersuchung. Dazu gehören insbesondere die Beurteilung des Hör- und Sehvermögens.

Die G20-Untersuchung kommt unter anderem für folgende Arbeitsbereiche infrage:

  • Sänger und Bühnenarbeiter
  • Zimmerer, Pflasterer
  • Baubranche: Trocken-, Straßen- und Tiefbau

Je nach Arbeitsplatzprofil muss der Arbeitgeber beurteilen, ob eine Pflichtvorsorge vorliegt oder nicht. Im Vordergrund stehen bei dieser Untersuchung die Beratung zum Gehörschutz sowie gegebenenfalls körperliche Untersuchungen wie die Inaugenscheinnahme des Außenohrs.

Im Rahmen der G26-Untersuchung erfolgen neben der Beratung auf freiwilliger Basis Untersuchungen. Dazu zählen:

  • körperliche Untersuchung
  • Labortests
  • Ergometrie, EKG
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Lungenfunktionstest

Je nach Gefährdungsbeurteilung kann die Untersuchung als Vorsorge oder Eignungsuntersuchung durchgeführt werden. Personen, die bei der Feuerwehr tätig sind, müssen beispielsweise über eine hohe körperliche Belastbarkeit verfügen.

Die G37-Untersuchung beinhaltet zusätzlich zu den Beratungsinhalten einen Sehtest, um die Beweglichkeit und Stellung der Augen, den Farbsinn, das räumliche Sehen und die Sehschärfe zu überprüfen. Die Untersuchung soll visuellen Belastungen wie brennende Augen bei der Bildschirmarbeit vorbeugen. Bei dieser Vorsorge handelt es sich um die am häufigsten durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Deutschland.

Die G24-Untersuchung ist anzubieten, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erforderlich macht. So sind zum Beispiel in Pflegeberufen Handekzeme ein großes Berufsrisiko für Beschäftigte. Durch Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Handschuhen und das Eincremen der Hände lassen sich Hautbeschwerden reduzieren oder vermeiden. Dies gilt es, im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung zu kommunizieren.

Die G41-Untersuchung ist unter anderem für folgende Tätigkeiten erforderlich:

  • Gartenbau
  • Gerüstbauarbeiten
  • Fassade- und Dacharbeiten
  • Arbeiten an Türmen, Masten und Brücken

Bei der G41-Untersuchung untersucht der Arbeitsmediziner oder die -medizinerin die Person auf Störungen des Bewegungsapparates sowie Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen. Zu den Untersuchungsinhalten dieser Vorsorgeuntersuchung zählen die Anamnese, ein EKG, ein Hör- und ein Sehtest, ein Blutbild und ein Urintest.

Im Rahmen der G42-Untersuchung erfolgen zusätzlich zur ärztlichen Beratung auf Wunsch eine körperliche Untersuchung, eine Blutdruckmessung, Labortests sowie ein Lungenfunktionstest. Die Untersuchung ist bei Berufen mit Infektionsgefährdung zu veranlassen. Dazu zählen unter anderem Gesundheits- und Pflegeberufe, Berufe in der Land- und Forstwirtschaft sowie Berufe in der Lebensmittelverarbeitung.

Die G35-Untersuchung wird durchgeführt, bevor Beschäftigte im Ausland unter besonderen gesundheitlichen und klimatischen Belastungen arbeiten. Neben einer Beratung zu Schutzmaßnahmen, Impfungen und Reisetauglichkeit lassen sich bei Bedarf weitere betriebsärztliche Untersuchungen durchführen.

Fragen & Antworten zur Vorsorgeuntersuchung

Was sind Aufgaben und Pflichten eines Betriebsarztes?

Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ist im Unternehmen für die medizinische Betreuung des Personals zuständig. Die Mediziner führen die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch, beraten die Beschäftigten zu Gesundheitsfragen und klären zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken auf. Betriebsärzte und -ärztinnen spielen bei der Förderung der Gesundheit des Personals eine große Rolle. Sie unterstützen das Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes.

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Vorsorgeuntersuchung?

Bei einer Pflichtuntersuchung handelt es sich um die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die Arbeitgeber bei gefährdenden Arbeiten veranlassen müssen. Nur wenn im Vorfeld eine Untersuchung stattgefunden hat, darf die jeweilige Tätigkeit ausgeübt werden.
 
Bei Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge) handelt es sich um arbeitsmedizinische Untersuchungen, die Unternehmer ihren Angestellten anbieten können. Die Teilnahme ist freiwillig.
 
Hinweis: Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung darf nicht mit Untersuchungen verwechselt werden, die zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für bestimmte berufliche Tätigkeiten dienen. Für eine Eignungsuntersuchung gibt es keine gesetzliche Regelung. Ob ein Arbeitgeber von Beschäftigten mit gefährlichen Arbeitsaufgaben einen Nachweis ihrer Eignung anfordert, obliegt ihm.

Muss vorher eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?  

Ja, denn die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für ein Unternehmen für eine Vorsorgeuntersuchung. Diese ist wiederum ein wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählen die Beurteilung der jeweiligen Wechselwirkungen zwischen Mitarbeitergesundheit und Job, die individuelle medizinische Beratung des Personals sowie eventuell notwendige Untersuchungen.

Digitales Gesundheitsmanagement

Der Überblick über die benötigten Vorsorgeuntersuchungen ist nicht nur für Arbeitgeber eine Herausforderung, sondern kann auch bei den Angestellten für Verwirrung sorgen. Damit alle Personen im Unternehmen immer genau wissen, welche Untersuchungen möglich und nötig sind und wann diese anstehen, haben wir unsere Software-Welt „Arbeitsmedizin & Vorsorge“ entwickelt.

Als Arbeitgeber haben Sie unter anderem die Möglichkeit, Vorsorgeuntersuchungen zu planen und genau einzusehen, welche Untersuchungen noch benötigt werden. Das Management der Gesundheit aller Mitarbeitenden wird durch unsere Softwarelösung so einfach wie nie zuvor.

Auch Ihre Mitarbeitenden profitieren von diesem Tool. Sie können sich jederzeit über anstehen Termine informieren und haben zusätzlich Zugriff auf die Dokumentationen aller zurückliegenden Untersuchungen.

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Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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