Setzen Sie Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb ein, dann müssen diese in den meisten Fällen auch gelagert werden. Vor allem bei Stoffen wie Farben, Lacken, Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösungsmitteln oder Schmierstoffen ist die unsachgemäße Aufbewahrung jedoch oftmals mit erheblichen Risiken für Sicherheit und Gesundheit verbunden. Daher gilt es, Gefahrstoffe so zu lagern, dass sowohl die Beschäftigten als auch die Umwelt geschützt sind. Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen hat somit oberste Priorität. Nachfolgend erfahren Sie Grundlegendes zu Vorschriften, Schutzmaßnahmen und der digitalen Organisation der Gefahrstofflagerung in Ihrem Betrieb.

Grundlegendes zur Gefahrstofflagerung

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit Gefahrstoffen arbeiten, dann sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Das gilt für alle Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Dazu gehören neben dem Gebrauch und dem Transport auch die bestimmungsgemäße Lagerung der Gefahrstoffe.

Grundsätzlich müssen Sie hier zwischen der tatsächlichen Lagerung und der Bereitstellung unterscheiden. Bereithalten meint die Aufbewahrung von Gefahrstoffen zur sofortigen Verwendung. Unter Lagern wird hingegen die Aufbewahrung zur späteren Verwendung oder zur Abgabe verstanden.

Natürlich müssen Sie in jedem Fall alle potenziellen Gefährdungen ermitteln und bewerten, die von der Gefahrstofflagerung ausgehen. Dies erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb, in der Sie mögliche Gefahrenquellen für Ihre Angestellten identifizieren. Im Anschluss gilt es passende Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Schutzmaßnahmen zur sicheren Gefahrstofflagerung

Um Ihre Mitarbeitenden vor möglichen Gefahrensituationen zu schützen, sind Präventionsmaßnahmen unabdingbar. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Auswahl wichtiger Richtlinien zusammengestellt:

  • Um den falschen Umgang mit den eingesetzten Stoffen zu verhindern, müssen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig zur korrekten Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen unterweisen. Sinnvoll ist bspw. auch eine Mitarbeiterunterweisung zum richtigen Einsatz von notwendiger persönlicher Schutzausrüstung.
  • Eine Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Stattdessen sollten Sie diese in separaten Räumen lagern. So verhindern Sie auch, dass Unbefugte Zugang zu den Gefahrstoffen erhalten.
  • Mit klaren Zutrittsregelungen stellen Sie sicher, dass nur bevollmächtigte Angestellte Zugang zu Gefahrstoffen haben. Sie sollten in jedem Fall unterwiesen sein sowie alle potentiellen Gefährdungen und zugehörigen Schutzmaßnahmen kennen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nur Behälter verwenden, aus denen Gefahrstoffe nicht ungewollt austreten können. Die Behältnisse müssen zudem während der Lagerung verschlossen sein.
  • Gefahrstoffe sollten Sie nie in der Nähe von Lebensmitteln lagern. Pausen- oder Bereitschaftsräume scheiden somit als Lagerräume grundsätzlich aus. Die Lagerung in Treppenhäusern, Fluren sowie Transportwegen ist ebenfalls nicht gestattet.
  • Nicht nur Gefahrstoffe sind eindeutig zu kennzeichnen, sondern ebenso Lagerflächen und Verkehrswege. Berücksichtigen Sie außerdem, dass das Lagergut Türen nicht versperren darf. Gleiches gilt für Notausgänge und Fluchtwege.
  • Betreiber des Gefahrstofflagers sind übrigens dazu verpflichtet, die Lagerflächen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei müssen sie u. a. kontrollieren, ob Stoffe ausgetreten sind oder die Lüftungseinrichtungen einwandfrei funktionieren. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen.
Drei Sicherheitsfachkräfte schauen auf eine Checkliste.

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Eine Lagerung von Gefahrstoffen ohne Ordnungssystem ist schon allein deshalb verboten, weil es zu unbeabsichtigten und gefährlichen Reaktionen zwischen den Stoffen kommen kann. Bestimmte Gefahrstoffe dürfen Sie daher grundsätzlich nicht zusammenlagern. Das gilt z. B. für brennbare oder entzündbare Flüssigkeiten in Zusammenspiel mit oxidierend wirkenden Stoffen. Eine sichere Lagerung erreichen Sie in solchen Fällen, indem Sie Stoffe mit unverträglichen Eigenschaften in getrennten Räumen aufbewahren oder für ausreichend Sicherheitsabstand in den Lagerbereichen sorgen.

Klarheit darüber, welche Stoffe Sie zusammen oder getrennt lagern müssen, schaffen die Regelwerke für Gefahrstoffe. Darin sind die Gefahrstoffe anhand ihres Gefährdungsgrades sogenannten Lagerklassen zugeordnet. Die Beschreibung der Klassen basiert auf den Einstufungen gemäß CLP-Verordnung. Demnach können Sie Stoffe, die der gleichen Lagerklasse zugehören, problemlos gemeinsam lagern. Unterschiedliche Klassen sind dagegen getrennt zu halten. Eine Separatlagerung meint hierbei die Aufbewahrung in unterschiedlichen Lagerabschnitten.

Um bei der Zusammenlagerung den Überblick über alle Gefahrstoffkombinationen zu behalten, hilft die Zusammenlagerungstabelle. Aus dieser ergibt sich für jeden Stoff, ob eine gemeinsame Lagerung mit den anderen Lagerklassen möglich ist oder ein Zusammenlagerungsverbot gilt. Für die Kennzeichnung kommen hier in der Regel Ampelfarben zum Einsatz.

Organisieren Sie die Gefahrstofflagerung doch einfach digital

Eine Frau in Arbeitskleidung steht mit einem Tablet vor Gefahrstoffkanistern

Zunächst können Sie ein elektronisches Gefahrstoffkataster anlegen, in welchem Sie neben den Stoffeigenschaften auch Lagerort und -menge vermerken. Im Anschluss prüfen Sie die Zusammenlagerung ausgewählter Stoffe direkt im System. iManSys gibt Ihnen hierbei aus, ob Sie die zu prüfenden Gefahrstoffe zusammen, getrennt oder nur eingeschränkt zusammen lagern dürfen.

Nachdem die Gefahrstoffe der entsprechenden Lagerklasse zugeordnet sind, lässt sich die Zusammenlagerung der Klassen auch über die integrierte Zusammenlagerungstabelle abfragen. Zudem ist es möglich, die gemeinsame Lagerung von Gefahrstoffen für unterschiedliche Standorte zu prüfen.

Mit iManSys organisieren Sie dabei nicht nur die effiziente und sichere Gefahrstofflagerung, sondern das gesamte Gefahrstoffmanagement. Hinterlegen Sie Sicherheitsdatenblätter zu den gefährlichen Eigenschaften aller Gefahrstoffe. Berücksichtigen Sie die verwendeten Gefahrstoffe auch in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, die sich in der Software erstellen lässt. Darüber hinaus können Sie ebenso Betriebsanweisungen für das Ein- und Auslagern sowie Ab- und Umfüllen direkt elektronisch ausfüllen und anschließend exportieren. Eine Software-Lösung bietet somit eine ganzheitliche Grundlage für den systematischen Aufbau Ihres Gefahrstoffmanagementsystems.

Ein Mann in Arbeitskleidung zeigt seinem Kollegen eine unsicher gelagerte Palette.

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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